Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade
Zukünftig erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit in einen der folgenden 5 Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wer bisher eine Pflegestufe zugesprochen bekommen hat, wird überleitend einen Pflegegrad höher eingestuft. Liegt zusätzlich eine dauerhaft erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor, erhöht sich die Einstufung um 2 Stufen (s. Abb.).
In den kommenden Wochen erhalten Sie Post von Ihrer Pflegekasse, welche Sie über Ihren neuen Pflegegrad informiert.
Personen, die bisher keine Pflegestufe besitzen, werden zukünftig vom MDK mit dem neuen Begutachtungsassessement (NBA) begutachtet.
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