Gastbeitrag
Digitaler Nachlass: Was geschieht mit meinen Daten?
Während unseres Lebens hinterlassen wir im Internet zahlreiche Informationen. Dabei kann es sich um die Profile in sozialen Netzwerken, die eigene Internetseite, E-Mail-Postfächer oder Kundenkonten in Onlineshops handeln. Nach dem Tod gehen diese Daten nicht selten verloren, weil Angehörige und Erben nicht über die notwendigen Zugangsdaten verfügen. Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem digitalen Nachlass zu beschäftigen und für den Ernstfall entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Worum geht es beim digitalen Nachlass?
Um dafür zu sorgen, dass unsere Daten im Internet möglichst sicher sind, schützen wir diese mit Passwörtern. Diese Maßnahme für mehr Datensicherheit führt allerdings häufig auch dazu, dass Hinterbliebene nur schwer an die Daten von Verstorbenen gelangen. So lassen sich mit einer Sterbeurkunde oder des Erbscheins in der Regel bestehende Benutzerkonten auflösen, im Zuge dessen gehen die hinterlegten Informationen verloren.
Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen für den digitalen Nachlass zu treffen. Gleichzeitig können Sie den Erben dadurch mitteilen, welche Konten, Online-Mitgliedschaften und Abos überhaupt bestehen und ggf. zu kündigen sind.
Denn gesetzliche Vorgaben gibt es zu diesem Thema bislang noch nicht, weshalb die Anbieter den Umgang mit Daten von Verstorbenen unterschiedlich handhaben. Wer private Fotos, digitale Tagebücher, Beiträge in den sozialen Netzwerken oder wichtige digitalisierte Unterlagen schützen will, muss also selbst aktiv werden.
Wie regle ich meinen digitalen Nachlass?
Möchten Sie Ihren digitalen Nachlass regeln, sollten Sie zuerst einmal eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die sich um Ihr digitales Erbe kümmern sollen. Festlegen können Sie dies zum Beispiel in einem Testament.
Anschließend sind alle bestehenden Konten, Profile und Abos aufzulisten und die dazugehörigen Benutzernamen samt Passwort vermerken. Bestimmen Sie zudem, was mit den verschiedenen Profilen und Konten nach Ihrem Tod geschehen soll. So stellt sich die Frage, ob etwa Daten zu sichern sind oder nur eine Löschung zu beantragen ist.
Diese Übersicht der Konten sollten Sie unbedingt sorgsam verwahren, damit sie nicht in die Hände von unbefugten Personen fällt. Aus diesem Grund ist es zum Beispiel sinnvoll, die Informationen auf einem verschlüsselten USB-Stick zu speichern oder in einem Bankschließfach aufzubewahren. Die Informationen dazu sind Ihrer Vertrauensperson mitzuteilen.
Darüber hinaus sollten Sie wichtige Dateien oder Korrespondenzen auch offline sichern. Möglich ist dies beispielsweise als Ausdruck oder platzsparender auf einer externen Festplatte. Letztere bietet zudem die Vorteile, dass Sie die Sammlung ständig erweitern und verschiedenste Dateiformate speichern können.
Da regelmäßig neue Nutzerkonten eröffnet werden und auch weitere Daten oder Beiträge in sozialen Netzwerken hinzukommen, ist es wichtig, die Übersicht zum digitalen Nachlass immer aktuell zu halten. Ändern Sie etwa Passwörter, müssen Sie auch dies in den Übersichten vermerken. Daher sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob noch alle Angaben aktuell sind oder ob Sie ungenutzte Dienste selbst kündigen.
Weitere Informationen zu verschiedenen Aspekten des Erbrechts und zum digitalen Nachlass finden Sie auf unserem kostenfreien Ratgeberportal https://www.anwalt.org/digitaler-nachlass/.
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Bildquelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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