Bestattunsgverfügung
Um sicherzustellen, dass Sie bzw. Ihre Ihnen nahe stehenden Personen die Beerdigung erhalten, die Sie sich wünschen, wird dringend eine Bestattungsverfügung empfohlen.
In diesem Dokument können Sie Ihre Beerdigungsvorstellungen festhalten. Formal muss das Dokument schriftlich vorliegen und mit Datum sowie Unterschrift versehen sein. Eine Beglaubigung bei einem Notar ist anzuraten.
Die Willenserklärung muss aus freien Stücken erfolgen. Das muss erkennbar sein und ist für ihre Gültigkeit entscheidend. Es kann u.a. ganz allgemein festgelegt werden, wer sich um die Bestattung kümmern soll oder detailliert beschrieben werden, welcher Bestatter, welche Bestattungsart, welche Musik etc. gewählt werden soll. Je detaillierter der Wille festgehalten wurde, desto eher kann dieser natürlich umgesetzt werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung können Sie sich in dem Artikel „Bestattungsarten” einen Überblick verschaffen.
In der Bestattungsverfügung können Sie darüber hinaus auch auf bestehende finanzielle Vorsorgen, z.B. auf ein Sparbuch hinweisen oder eine bestimmte Person, unabhängig von erteilten Vollmachten, mit der Organisation beauftragen.1
Bedenken Sie, den Trauernden möglichst einen gewissen Spielraum in der Gestaltung der Beerdigung zu lassen, um deren Trauerprozess zu unterstützen.
Quelle:
1Wenzel, A. (o.J.): Bestattungsverfügung. Hg. v. GBV Gesellschaft für Bestattungen und Vorsorge mbH. Online verfügbar unter https://www.bestattungen.de/wissenswertes/downloads/bestattungsverfuegung.html, zuletzt geprüft am 14.07.2015.
Bild: Peggy Zimmermann(04.09.2015), Sanftmut
Maria Schwarz meint
Gut zu wissen, dass man mit der sogenannten Bestattungsverfügung die individuellen Beerdigungsvorstellungen festhalten kann. Für die Beerdigung der Oma meines Bruders plant unsere Familie aktuell alle Vorkehrungen. Damit eine gewünschte Feuerbestattung erfolgen kann, werden wir uns noch an ein Bestattungsinstitut wenden.