Gastbeitrag
Erbrecht – Grundzüge einfach zusammengefasst
Wenn jemand verstirbt, treten seine Hinterbliebenen als Erben dessen Rechtsnachfolge an. Sie erben dessen Vermögen und Schulden. Außerdem gehen die meisten Verträge des Erblassers auf sie über.
Im deutschen Erbrecht gelten dabei folgende Grundsätze:
- Die verstorbene Person wird im Erbrecht als Erblasser bezeichnet.
- Ihr Eigentum und Vermögen bildet den Nachlass, also all das, was die Hinterbliebenen erben.
- In Deutschland ist niemand verpflichtet zu erben. Die Hinterbliebenen können die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, wobei diese Frist mit der Kenntnis vom Tod des Erblassers beginnt, spätestens aber in dem Moment, in dem die Hinterbliebenen von der Erbschaft erfahren.
- Sie haben verschiedene Möglichkeiten zu regeln, wer was aus Ihrem Nachlass erben soll. Sie können dafür zum Beispiel ein (notarielles) Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag.
- Wenn Sie hingegen keinerlei Regelungen treffen, wer erben soll, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wer den Nachlass erbt.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt zum Beispiel dann ein, wenn …
- es keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) gibt
- eine vom Erblasser festgelegte Erbeinsetzung unwirksam ist, z. B. weil er das Testament nicht handschriftlich verfasst hat
- sich die Verfügung von Todes wegen nur auf einen Teil des Nachlasses bezieht, während andere Teile darin nicht berücksichtigt werden
- der in der Verfügung von Todes eingesetzte Erbe seine Erbschaft ausschlägt oder
- jemand die Erbeinsetzung erfolgreich angefochten hat.
Für die Erbreihenfolge sieht das Gesetz fünf Ordnungen vor, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen richten. Dies sind:
- Erste Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)
- Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (u. a. Geschwister und Halbgeschwister des Erblassers)
- Dritte Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
- Vierte Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
- Fünfte Ordnung: Ururgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
Wenn es Verwandte einer vorhergehenden Ordnung gibt, so schließen diese alle Verwandten der nachfolgenden Ordnungen aus. Solange also ein Verwandter der vorhergehenden Ordnung lebt, erben die in der gesetzlichen Erbfolge nachfolgenden Verwandten nichts.
Erbengemeinschaft bzw. mehrere Erben
Sobald mehrere Erben existieren, kann die Angelegenheit sehr kompliziert werden und zu Konflikten führen. Je mehr Erben es sind, desto schwieriger gestaltet sich die Situation. Denn dann wird der Nachlass zum gemeinschaftlichen Vermögen dieser Erbengemeinschaft – mit folgenden Konsequenzen:
- Die Miterben können den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten.
- Jeder Miterbe muss an allen Maßnahmen mitwirken, die im Rahmen der Verwaltung erforderlich sind.
- Nur Maßnahmen zum Erhalt des Nachlasses kann ein Erbe auch allein vornehmen.
- Die Miterben können nur zusammen über Gegenstände aus dem Nachlass verfügen und zum Beispiel ein Haus oder Auto verkaufen.
- In der Regel kann jeder Erbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft verlangen (sogenannte Auseinandersetzung).
Wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, so gehört die Erbauseinandersetzung zu seinen Aufgaben. Wenn nicht, müssen sich die Miterben selbst darum kümmern, indem sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag miteinander schließen.
Die Erbauseinandersetzung führt häufig zu Streitigkeiten. Diese lassen sich auf folgenden Wegen beilegen:
- über ein Vermittlungs- bzw. Teilungsverfahren, in welchem ein Notar zwischen den Miterben vermitteln kann
- über eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden
- im Wege einer Erbteilungsklage, wenn sich die Miterben gar nicht einigen können
Tiefergehende Informationen zum Erbrecht finden Sie im folgenden Ratgeber: https://www.anwalt.org/erbrecht/
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Hannes Bartschneider meint
Ich interessiere mich momentan für das Thema Erbrecht. Ich wusste gar nicht, dass ein Erbe nicht verpflichtend ist. Das finde ich sinnig, falls man Schulden erben sollte.
Lena meint
Danke für die tolle Zusammenfassung übers Erbrecht. Meine Tante und ich benötigen dringend eine persönliche Beratung zum Erbrecht und tragen alle Informationen zum Thema zusammen, die wir finden können. Gut zu wissen, dass der Verwandtschaftsgrad in 5 Ordnungen aufgeteilt ist und Miterben den Nachlass nur zusammen verwalten dürfen.
Martin Lobinger meint
Gut zu wissen, dass die Hinterbliebenen nach deutschem Erbrecht die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen können, wobei diese Frist mit der Kenntnis vom Tod des Erblassers beginnt. Mein Onkel hat neulich das Vermögen seines Vaters nach dessen Tode geerbt. Er wird sich umgehend danach erkundigen, ob nicht die Verbindlichkeiten seines Vaters sein Vermögen übersteigen, um gegebenenfalls noch innerhalb der 6 Wochen ausschlagen zu können.
Nina Hayder meint
Ich habe einen Erbfall in der Familie, der schwierig verläuft. Gut zu wissen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, wenn es kein Testament gibt. Ich werde dies meiner Tante sagen, damit sie sich einen Anwalt für Erbrecht suchen kann.
Nina Hayder meint
Ich habe einen Erbfall in der Familie, der schwierig verläuft. Gut zu wissen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, wenn es kein Testament gibt. Ich werde dies meiner Tante sagen, damit sie sich einen Rechtsanwalt für Erbrecht suchen kann.
Anton Schneider meint
Vielen Dank für die Grundzüge zum Thema im Erbrecht. Ich bin grade in einer Situation, wo ich mich intensiver damit beschäftigen muss. Ich denke, dass ich mir am besten eine Beratung zum Erbrecht bei einem Anwalt hole.
Oscar Albrecht meint
Vielen Dank für die Zusammenfassung zum Erbrecht! Die Seite hätte ich damals auch gut gebrauchen können. Das Erbrecht zu durchschauen, ist leider nicht so einfach.
Nina Hayder meint
Nina
Erla Kling meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Erbrecht. Interessant, dass es bei Erbengemeinschaften oft zu Schwierigkeiten kommt, besonders bei Miterben, welche das Erbe nur gemeinsam verwalten können. Ich bin gerade dabei, mein Testament aufzusetzen und wollte mich daher auch etwas zu den rechtlichen Hintergründen und Konsequenzen für meine Erben informieren.
Nils E. meint
Danke für diesen Beitrag über das Erbrecht. Gut zu wissen, dass man als Erbe sechs Wochen Zeit hat, um das Erbe auszuschlagen. Ich habe gerade erfahren, dass ich geerbt habe und bin mir noch unsicher. Ich werde mich besser mal mit einem Anwalt für Erbrecht beraten.
Kira N. meint
Danke sehr für diese Zusammenfassung zum Thema Erbrecht. Interessant, dass Miterben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten können. Meine Schwester und ich sind nun Miterben meiner Großtante, daher wollte ich wissen, was das bedeutet. Da wir sehr zerstritten sind, werde ich mir besser auch Rat von einem Anwalt für Erbrecht holen.
Paul Trabb meint
Ein Freund von mir hat mich gebeten, ihm bei seinem Erbe zu helfen. Daher wollte ich mich erstmal in das Thema einlesen. Gut zu wissen, dass ein Testament handschriftlich verfasst sein muss. Ich denke, er sollte sich dennoch mit einem Fachanwalt Erbrecht nochmal genauer durchgehen.
Ischka Niemer meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass es eine gesetzlich geregelte Erbfolge gibt. Ich denke, dass ich mich noch weiter in das Erbrecht einlesen werde.
Kevin Gabel meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Ich bin der gesetzliche Erbfolger meines Onkels. Gut zu wissen, dass das Erbe oft vom Gesetz bestimmt wird. Ich werde trotzdem mal einen Anwalt für Erbrecht kontaktieren.
Laura Krone meint
Ich lese mich momentan in das Erbrecht ein. Gut zu wissen, dass man das Testament von Hand schreiben muss. Dies habe ich noch nicht gewusst.
Laura Krone meint
Ich mache mich gerade mit dem Erbrecht vertraut. Interessant, dass es auch eine gesetzliche Erbfolge gibt. Aber überraschen tut mich das nicht.
Lisa meint
Da mein Opa vor kurzem verstorben ist, finde ich diesen Artikel über das Erbrecht und die Grundzüge eines Testaments sehr hilfreich. Es ist interessant zu erfahren, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, ein Testament zu erstellen. Gut zu wissen, wann die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.
Lena meint
Gut zu wissen, dass die Ordnung für die Erbfolge gesetzlich vorgegeben ist, wenn es kein Testament gibt. Meine Tante hat ein recht großes Vermögen, dass sie an ihre Familie gezielt weitergeben möchte. Danke für die Aufklärung, da das Erbrecht für Laien sehr komplex sein kann.
Laura Krone meint
Ich werde bald erben. Interessant, dass man eine Erbschaftssteuer von 7% bis 30% hat. Dies ist eine enorme Summe.
Ischka Niemer meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass es eine gesetzliche Erbfolge gibt. Ich beschäftige mich auch viel mit dem Erbrecht.
Lucas Weber meint
Mein Großvater ist neulich verstorben und hat kein Testament hinterlassen. Daher ist es gut zu wissen, dass nun die gesetzliche Erbfolge eintritt. Ich werde wohl einen Anwalt für Erbrecht für weitere Schritte kontaktieren.
Bernhardt Braun meint
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Ich suche einen Anwalt für Erbrecht. Gut zu wissen, dass wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, die Erbauseinandersetzung zu seinen Aufgaben gehört.
Nils E. meint
Vielen Dank für diesen Artikel zu Erbrecht. Gut zu wissen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, den Nachlass zu regeln. Ich möchte mein Testament erstellen und werde mich vorab beraten lassen.
Laura Krone meint
Wir brauchen eine Kanzlei für Erbrecht. Interessant, dass der Verwandtschaftsgrad in 5 Ordnungen aufgeteilt ist. Dies war mir so auch nicht klar.
Laura Krone meint
Ich suche noch einen Notar für Erbrecht. Schön zu lesen, dass es eine gesetzliche Erbfolge gibt. So sollte dies doch reibungslos ablaufen.
Laura Krone meint
Bei uns gab es einen Todesfall. Interessant, dass es eine gesetzliche Erbfolge gibt. Aber der Anwalt für Erbrecht muss uns dennoch unterstützen.